06251-39088

Darmstädter Str. 152, Bensheim

Wohnen soll für Mieter trotz gestiegener Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und oftmals angespannter Marktlage dennoch günstiger werden.

Zur Erreichung dieses hochgesteckten Ziels hat der Gesetzgeber neben der Mietpreisbremse ab dem 01 Juni 2015 auch die Einführung des „Bestellerprinzips“ im Maklerrecht vorgesehen. Mit der Einführung des Bestellerprinzips ist nun derjenige für die Kosten des Immobilienmaklers zuständig, der den Auftrag erteilt hat. Das Bestellerprinzip basiert demzufolge auf dem marktwirtschaftlichen Prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt“.

Das Bestellerprinzip sieht also vor, dass der Makler bei der Vermittlung von Mietgegenständen vollständig vom Auftraggeber entlohnt wird. Dies heißt nichts anderes, als dass der Eigentümer den Makler bezahlen muss und nicht mehr der Mieter.

Die Kosten für Eigentümer insbesondere oftmals in Fällen, in denen eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage / Altersvorsorge erworben wurde, würde bei alten Provisionssätzen von ca. 2,38 Kaltmieten eine erhebliche Einbuße für den Eigentümer darstellen.

Wir bieten Ihnen daher als Lösung dieses Problems die Vermietung Ihrer Wohnung zu 1,5 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. an.